Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen (AGB)
§ 1 Geltung der Bedingungen / Allgemeines
1. Unsere Leistungen, Lieferungen und Angebote erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen von Ihnen werden außer bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung nicht anerkannt.
2. Wir erfassen und verarbeiten personenbezogene Daten auf Basis der einschlägigen Datenschutzbestimmungen nur im Rahmen der Vertragserfüllung. Nähere Informationen zum Datenschutz in unserem Unternehmen erhalten Sie auf unserer Homepage unter der Rubrik „Datenschutz“.
3. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird die Gültigkeit der übrigen Bedingungen dadurch nicht berührt.
§ 2 Unterlagen / Angebot / Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Auftragserteilung durch den Kunden sowie die Annahme des Angebots durch uns bedürfen grundsätzlich der Schriftform. Mündliche Nebenabreden oder mündliche Zusicherungen, die über den schriftlichen Vertrag hinausgehen, sind unwirksam. Dies gilt auch für Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses selbst.
2. Die Konditionen für Lieferung und Leistung sind gemäß unserem unverbindlichen Angebot 14 Tage ab Angebotsdatum gültig. Nach Unterzeichnung des Angebots wandelt sich dieses in eine verbindliche Bestellung, welche unserer Annahme bedarf. Erst mit der Erstellung einer Auftragsbestätigung kommt ein Vertrag zustande.
3. Der Vertragsschluss erfolgt unter dem Vorbehalt der rechtzeitigen und richtigen Selbstbelieferung durch unsere Zulieferer. Über eventuelle Nichtverfügbarkeiten werden wir Sie unverzüglich informieren.
4. Als vereinbarte Beschaffenheit der Ware gelten grundsätzlich die Produktbeschreibungen der Hersteller (siehe Datenblätter, etc.). Öffentliche Äußerungen oder Anpreisungen stellen keine vertragsgemäße Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
5. Alle von uns erstellten Unterlagen (Abbildungen, Zeichnungen, Wirtschaftlichkeitsberechnungen und auch Angebote) unterliegen unserem Urheberrecht. Diese Unterlagen dürfen nur mit unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung an Dritte weitergegeben werden.
6. Leistungen, welche von Herstellern angeboten werden wie z. B. Apps für das Anlagenmonitoring, die Senec Cloud oder die sonnen Community sind nicht Vertragsbestandteil. Diese Services werden ausschließlich von den jeweiligen Herstellern angeboten und sind auch über diese zu beziehen.
7. Wir erteilen keinerlei Garantien hinsichtlich unserer Lieferung und Leistung, soweit solche nicht ausdrücklich vertraglich als solche vereinbart sind. Herstellergarantien bleiben hiervon unberührt, durch die wir jedoch nicht über die gesetzliche Gewährleistung im Rahmen des Vertrages oder dieser AGB hinaus verpflichtet werden.
§ 3 Preise
1. Den Preisbestimmungen liegen grundsätzlich unsere jeweils gültigen Preise des Angebots zugrunde. Bei schriftlichen Auftragsbestätigungen sind die dort aufgeführten Preise zuzüglich der jeweils geltenden Mehrwertsteuer maßgebend.
2. Wir behalten uns das Recht vor, Preise entsprechend anzupassen, wenn es nach Vertragsabschluss bei einer Lieferzeit von mehr als 4 Monaten zu Kostenerhöhungen/-senkungen kommt. Ändern sich danach bis zur Lieferung Löhne oder Materialkosten, so sind wir (auf Verlangen gegen Nachweis) berechtigt, den Preis angemessen entsprechend den Kostensteigerungen/Kostensenkungen zu ändern. Die Preiserhöhung muss ihrer Höhe nach durch die Veränderung der preisbildenden Faktoren gerechtfertigt sein und dem Kunden innerhalb angemessener Frist schriftlich angezeigt werden. Sie sind zum Rücktritt nur berechtigt, wenn eine Preiserhöhung den Anstieg der allgemeinen Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Anlieferung nicht nur unerheblich überschreitet und die Erhöhung mehr als 8 % der Entgeltzahlung beträgt. Dies gilt, sofern Festpreise vereinbart worden sind, nur, wenn die Veränderung unvorhersehbar nach Vertragsschluss entstanden sind.
§ 4 Zahlungsbedingungen
1. Soweit nicht anders vereinbart, sind Zahlungen nach Zahlungsvereinbarung fällig. Die Zahlungsvereinbarung ist immer der jeweils gültigen Auftragsbestätigung zu entnehmen.
2. Sollte die Solarzentrum Rhein-Mosel GmbH bei Großhändlern oder Herstellern in Vorkasse treten müssen, so ist Sie berechtigt, eine Abschlagsrechnung an den Kunden zu stellen. Als Beleg der Bestellung und Vorkassenrechnung des Großhändlers oder Herstellers wird eine Auftragsbestätigung als Nachweis erbracht.
3. Nach Ablauf der Zahlungsfrist geraten Sie in Zahlungsverzug, ohne dass es einer gesonderten Mahnung bedarf. Ist der Kunde in Verzug, so sind wir berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt ab Zinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten für Unternehmer oder 5 Prozentpunkten für Verbraucher (gem. §247 BGB) über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne des BGB zu berechnen.
4. Im Falle des Zahlungsverzuges sind die gesamten Forderungen sofort fällig. Wir sind in diesem Fall außerdem berechtigt, von unseren Lieferungs- und Leistungsverpflichtungen zurückzutreten, wahlweise Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
5. Der Abzug von Skonto bedarf einer besonderen schriftlichen Vereinbarung.
6. Ein Zurückbehaltungsrecht oder Aufrechnungsrechte stehen Ihnen nur zu, wenn Ihre Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten, von uns anerkannt sind oder auf von uns unbestrittenen Mängel beruhen.
7. Werden bereits bestätigte Aufträge storniert oder in einem wesentlichen Umfang geändert, sind bei Unternehmern, unabhängig von weitergehenden Ansprüchen der Solarzentrum Rhein-Mosel GmbH, Stornierungsgebühren in Höhe von 5% des Brutto-Auftragswertes zu zahlen. Ist der Kunde Verbraucher, werden Stornierungskosten entsprechend des bis zum Eingang der Stornierung entstandenen Planungs- und Verwaltungsaufwandes in Rechnung gestellt.
§ 5 Liefer- und Leistungszeit
1. Die von uns genannten Termine und Fristen sind unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
2. Der Kunde kann uns nach 1 Monat der Überschreitung eines unverbindlichen Liefer-/Leistungstermins oder einer unverbindlichen Liefer-/Leistungsfrist schriftlich auffordern, binnen angemessener Frist zu liefern / leisten. Mit dieser Mahnung kommen wir in Verzug.
3. Der Kunde kann neben Lieferung / Leistung Ersatz des Verzugsschaden nur verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Die Haftung ist auf vorhersehbare Schäden begrenzt.
§ 6 Eigentumsvorbehalt und Rücktrittsrecht
1. Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor (Vorbehaltsware). Sie sind verpflichtet, die Ware während des Bestehens des Eigentumsvorbehalts pfleglich zu behandeln.
2. Bis zur vollständigen Bezahlung sind Ihnen eine Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware untersagt.
3. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkäufern im gewöhnlichen Geschäftsgang und nur unter der Bedingung gestattet, dass der Wiederverkäufer von seinem Kunden Bezahlung erhält oder den Vorbehalt mit dem Dritten vereinbart, dass das Eigentum auf seinen Kunden erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungspflichten erfüllt hat.
4. Veräußern Sie die Vorbehaltsware weiter, so treten Sie uns bereits jetzt alle Forderungen in Höhe unseres Rechnungsendbetrages einschließlich Umsatzsteuer ab, die Ihnen aus der Weiterveräußerung gegen Ihre Kunden oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Sache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist.
5. Wird die Vorbehaltsware zusammen mit anderen Gegenständen weiterveräußert, ohne dass ein Einzelpreis vereinbart wurde, so treten Sie denjenigen Teil der Gesamtpreisforderung ab, der dem von uns in Rechnung gestellten Betrag inklusive Umsatzsteuer entspricht.
6. Im Falle der Verbindung oder Vermischung der Vorbehaltsware mit anderen beweglichen Sachen, und zwar dergestalt, dass sie wesentliche Bestandteile einer einheitlichen Sache werden, werden wir Miteigentümer dieser Sache. Unser Anteil bestimmt sich nach dem Wertverhältnis der Sachen zur Zeit der Verbindung oder Vermischung. Ist jedoch die Vorbehaltsware als Hauptsache anzusehen, so erwerben wir das Alleineigentum. Im Falle der Verbindung der Vorbehaltsware mit einem Bauwerk wird ein Anspruch des Kunden auf Bestellung einer Sicherungshypothek des Bauunternehmers an dem Baugrundstück seines Bestellers in Höhe des Teils, der dem Wert der Vorbehaltsware entspricht, an uns abgetreten.
7. Sie haben uns unverzüglich schriftlich von allen Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware, insbesondere von Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, sowie von etwaiger Beschädigung oder Vernichtung der Vorbehaltsware zu unterrichten. Einen Besitzwechsel der Vorbehaltsware sowie einen eigenen Anschriftenwechsel haben Sie uns ebenfalls unverzüglich anzuzeigen.
8. Sie haben uns alle Schäden und Kosten zu ersetzen, die durch einen verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen zugriffe Dritter auf die Ware entstehen, soweit unsere Interventionsmaßnahmen notwendig sowie erfolgreich Ware bzw. wir im Rahmen eines gerichtlichen Verfahrens obsiegt haben.
9. Wir sind berechtigt, bei vertragswidrigem Verhalten durch Sie, insbesondere Zahlungsverzug, nach erfolglosem Verstreichen einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten und die Ware herauszuverlangen.
§ 7 Teillieferung / Annahmeverzug u. a.
1. Wir sind zur Erbringung von Teillieferungen und Teilleistungen jederzeit berechtigt, soweit dies unter Berücksichtigung unserer Interessen zumutbar ist.
2. Kommen Sie in Annahmeverzug oder verletzten schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben ausdrücklich vorbehalten.
§ 8 Rechte bei Mängeln
1. Als Beschaffenheit des Vertragsgegenstandes gelten die technischen Produktbeschreibungen sowie die jeweils gültigen Beschreibungen (z. B. Eignungsprüfungen) oder die Zusammensetzung des Vertragsgegenstandes. Die Angaben sind als annähernd zu betrachten und dienen immer als Maßstab zur Feststellung, ob der Vertragsgegenstand mangelfrei ist. Öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbung enthalten keine verbindliche Beschreibung der vereinbarten Beschaffenheit der Ware.
2. Wirtschaftlichkeitsberechnungen und darin enthaltene Ertragsprognosen stellen lediglich Berechnungsbeispiele dar und sind unverbindlich.
3. Soweit sich nicht aus dem Gesetz unabdingbar eine längere Frist ergibt oder wir eine Garantie übernommen haben, verjähren Mängelansprüche nach einem Jahr. Im Übrigen gilt die vom Gesetz vorgeschriebene Frist. Die Fristen beginnen mit dem jeweiligen Liefer-/Leistungsdatum.
4. Der Kunde hat Mängel unverzüglich, somit innerhalb einer Woche, nach deren Feststellung schriftlich anzuzeigen.
5. Ist der Vertragsgegenstand mangelhaft oder fehlen ihm zugesicherte Eigenschaften, so liefern / leisten wir unter Ausschluss sonstiger Rechte wegen Mangels Ersatz. Ist der Kunde an einer Ersatzlieferung/-leistung nicht interessiert oder ist der erforderliche Aufwand der Ersatzlieferung/-leistung unverhältnismäßig im Vergleich mit dem Vorteil für den Kunden, so ist der Kunde nur berechtigt, nach seiner Wahl die Vergütung zu mindern. Eine Rückabwicklung des Vertrages ist ausgeschlossen, wenn sich die Vertragsleistung ihrer Natur nach einer Rückgewähr entzieht.
6. Sachmängel der Waren, welche wir von Dritten beziehen und unverändert an den Kunden weiterliefern, haben wir, außer bei grober Fahrlässigkeit, nicht zu vertreten.
§ 9 Haftung
1. Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen, ist unsere Haftung auf den Ersatz des vorhersehbaren, vertragstypischen Schadens begrenzt.
2. Ansonsten haften wir außer bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nicht für mittelbare Schäden oder Folgeschäden, insbesondere für entgangenen Gewinn.
3. Die Haftung für Schäden durch den Liefergegenstand an sonstigen Rechtsgütern des Kunden sind ausgeschlossen.
4. Für Montagebeschädigungen haften die beauftragten Subunternehmer oder die SRM Solarzentrum Rhein-Mosel GmbH.
5. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
6. Eine Haftung für die Höhe der Einspeisevergütung oder mögliche Förderungen ist ausgeschlossen. Für die Inbetriebsetzung des Netzanschlusses sowie den dazugehörigen Termin mit dem Verteilnetzbetreiber übernehmen wir ebenfalls keine Haftung.
§ 10 Widerrufsrecht für Verbraucher
1. Sofern der Kunde Verbraucher ist und die gesetzlichen Voraussetzungen, insbesondere aus §312 b BGB oder § 312 c BGB vorliegen, steht dem Kunden ein Widerrufsrecht nach Maßgabe der nachfolgenden Belehrung zu. Macht der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch, so hat er die regelmäßigen Kosten der Rücksendung zu tragen.
Widerrufsbelehrung
Widerrufsrecht: Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Im Falle der Lieferung und Montage beginnt die 14tägige Frist mit der Abnahme des Werks.
Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie und mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein per Post versendeter Brief oder eine E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, welches jedoch nicht vorgeschrieben ist. Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über due Ausübung des Widerrufrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.
Der Widerruf ist zu richten an: Solarzentrum Rhein-Mosel GmbH
z. Hd. Frau Fiebelkorn
Bubenheimer Weg 39
56072 Koblenz
oder an folgende E-Mail-Adresse: info@sz-rm.de
Widerrufsfolgen: Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene Lieferung gewählt haben), unverzüglich uns spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, welches Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware wieder zurückerhalten haben oder Sie bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Stand 01.02.2023